22.01.2024

GLS Mobility setzt Maßstäbe: Pay-t hält alle Bedingungen des Eichrechts ein

  • Konformitätsbewertungsstelle NMi bestätigt: keine eigene Eichrechtsprüfung für das Bezahlsystem Pay-t notwendig
  • Mit Pay-t können Betreiber eichrechtskonformes AdHoc-Laden ohne neue Baumusterprüfung anbieten, damit ist Pay-t die erste Lösung in der Branche mit dieser uneingeschränkten Nutzung
  • Unterstreicht Engagement der GLS Mobility für eine inklusive und transparente E-Mobilitätsinfrastruktur

Bochum, 22.Januar 2024. Das Bezahlsystem für Ladeinfrastruktur Pay-t benötigt als erste und bisher einzige Lösung in der Branche keine eigene Eichrechtsprüfung. Das Pay-t von GLS Mobility kann damit an jede Ladestation angeschlossen werden, die bereits den Eichrechtsstempel trägt und Ladestarts aus Apps ermöglicht. Dies ist nicht nur eine große regulatorische Vereinfachung für alle Kund*innen des Pay-t, sondern auch ein bedeutender Schritt in Richtung der Vision der GLS Mobility: E-Mobilität für alle zugänglich zu machen.


Wichtiger Schritt für den Ausbau von Ladeinfrastruktur


Dirk Kannacher, Mensch im Vorstand der GLS Bank, betont: 
„Die Verbindung von barrierefreier Bezahlung mit Kreditkarte und integrativer Berücksichtigung des Eichrechts ist ein Meilenstein für den Ausbau von E-Mobilität. Für Nutzer wird das Bezahlen an Ladestationen einfach, sicher und transparent. Die GLS Mobility bleibt damit Pionierin bei der Gestaltung der Antriebswende!”


Eichrecht schafft Transparenz im Ladeprozess


Das Eichrecht für Ladeinfrastruktur regelt die geeichte Messung von Strommengen an Ladestationen für Elektrofahrzeuge sowie die korrekte Nutzungszuordnung. Damit stellt es sicher, dass Leistungen an Verbraucher*innen korrekt abgerechnet werden. Das Eichrecht legt Standards und Vorschriften fest, um die Genauigkeit und Vertrauenswürdigkeit der Messungen zu gewährleisten. 
Mit dem Pay-t Terminal aus Bochum erfüllen Hersteller und Betreiber von Ladeinfrastruktur die Vorschriften des Eichrechts jetzt spielend leicht. Bei Verbindung des Pay-t mit eichrechtskonformer Ladeinfrastruktur ist keine Revision der Baumusterprüfung notwendig. Diese Entscheidung hat die Konformitätsbewertungsstelle NMi Certin B.V. nun final formuliert für die Paymentlösung aus der GLS Mobility GmbH. NMi ist ein unabhängiger Spezialist für Prüfung, Zertifizierung und Schulung im Bereich der Messtechnik mit Sitz in Delft in den Niederlanden.


"Die Entscheidung erleichtert der gesamten Branche den Zugang zu AdHoc-Bezahlmethoden. Das NMi betrachtet das Payment mit dem Pay-t in ausschließlicher Verantwortung eines E-Mobilitätsdienstleisters, der alle Anforderungen als Messwerteverwender erfüllen muss. Damit sind die Bereiche für die eichrechtliche Messung durch den Betreiber und für die Abrechnung des Ladevertrages sauber und praxisgerecht getrennt." sagt Uwe Nehrkorn, Leiter für technische Entwicklung in der GLS Mobility.


Für Betreiber entfällt mit dieser wegweisenden Entscheidung der Aufwand, zusätzliche Abnahmen und Zertifizierungen einzuholen. 


Pay-t vereinfacht Laden und Zahlen für Betreiber und Nutzer*innen


Die backendoffene Bezahllösung Pay-t wurde 2022 vom Team der GLS Mobility entwickelt und bietet Kund*innen EV-Charging mit Plug-and-Pay-Komfort: 

  • Einfaches Bezahlen per Kreditkarte, Debit- oder Girokarte sowie mobilen Bezahldiensten wie Apple Pay und Google Pay
  • E-Mobilist*innen laden am Pay-t einfach und unkompliziert – ohne App oder Vorabregistrierung
  • Pay-t Belegserver stellt Abrechnung und signierten Ladedatensatz einfach und nachvollziehbar bereit
  • Betreiber können ein Pay-t mit beliebig vielen Ladepunkten verbinden und so besonders kostengünstig AdHoc Payment anbieten
  • Nachrüstung bereits installierter Ladestationen ist einfach möglich
  • Flexibilität und Anschlussfähigkeit durch nahtlose Integration an bestehende Backendlösungen via OCPI 

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Kommunikation GLS Mobility

Ansprechpartnerin: Katarina Knabe

kommunikation@gls-mobility.de   

 

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