28.02.2022

Neue Maßnahmen zur finanziellen Entlastung setzen falsche Anreize

Diesel-, Dienstwagen-, Entfernungs-privileg. Wenn ein vollerer Geldbeutel langfristig das Klima zerstört

Von Elena Kornettka


Neue Entlastungen der Ampelkoalition sollen Bürger*innen in Zeiten von Corona und steigenden Energiepreisen unterstützen. Die Entlastungen umfassen insgesamt fast 11,5 Mrd. Euro.
Allerdings wurden hier scheinbar Konsequenzen für die Umwelt gekonnt ausgeblendet. Nicht nur die EEG-Umlage soll zum 01.07.2022 wegfallen, auch die Pendlerpauschale wird angehoben.


EEG-Umlage

Durch die Streichung der EEG-Umlage, die auf den Strompreis erhoben wurde, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu finanzieren sparen Haushalte im Durchschnitt rund 130 Euro im Jahr. Demgegenüber steht ein Wegfall von jährlich etwa 6,6 Mrd. Euro für den ausbau von erneuerbaren Energien.


Entfernungspauschale wird auf 38 Cent erhöht

Die Entfernungspauschale subventioniert nicht nur klimaschädliches Verhalten, sondern setzt im gleichen Atemzug auch Anreize zur Pkw-Nutzung. Etwa 70% der Berufspendler*innen – ca. 18 Mio. Arbeitnehmer*innen – nutzen den Pkw für den Arbeitsweg. Dadurch steigt das Verkehrsaufkommen und lange Arbeitswege werden normalisiert.

Luftschadstoffe und Lärm sind genau so direkte Folgen, wie die ungerechte Flächenverteilung zugunsten von Autoverkehr. Zersiedelungsprozesse durch die Akzeptanz langer Wege zum Arbeitsplatz begünstigen nicht nur weitere klimaschädliche Konsequenzen, sondern beeinträchtigt auch die Biodiversität und die menschliche Gesundheit. Die Autodominanz macht zudem die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel unattraktiver, was dem Ausbau von Bedarfsgerechter Infrastruktur im Weg steht.

Auf sozioökonomischer Ebene ist die Entfernungspauschale ebenso unsinnig wie ungerecht: Haushalte mit hohen Einkommen werden durchschnittlich deutlich höher begünstigt als solche, mit niedrigerem monatlichen Budget. Das liegt daran, dass Haushalte mit hohem Einkommen einem höheren Grenzsteuersatz unterliegen, weiter pendeln und andere Werbungskosten haben. Somit wird die Werbungskostenpauschale (i.H. von 1000 Euro) durch steuerlich absetzbare Fahrtkosten häufiger überschritten. Gutverdienende fahren zudem häufiger mit steuervergünstigten Diesel-Pkw als Dienstwagen.

Die negativen Verteilungseffekte werden durch eine Anhebung der Pauschale von 35 auf 38 Cent demnach nur noch verstärkt.
Der Verkehrssektor stößt mit ca. 165 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten jährlich seit 1990 beinahe unverändert hohe Treibhausgase aus. Das Ziel ist es, bis 2030 ein Level von 85 Mio.Tonnen zu erreichen. Um diese ambitionierte Zielgröße zu einzuhalten, braucht es jedoch klare politische Rahmenbedingungen – und zwar solche, die klimaschädliches Verhalten nicht subventionieren.

Eine Abschaffung des Dieselprivilegs würde beispielsweise zu einer THG-Minderung von 3,7 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten im Jahr 2030 führen. Der Entfall der Entfernungspauschale zu 2 Mio. Tonnen Einsparungen. Diese Einnahmen könnten dann in den Ausbau des ÖPNV und andere klimafreundliche Alternativen investiert werden.

It could be so easy!


In unserer politischen Positionierung fordern wir nicht nur die Beendigung sämtlicher steuerlicher Subventionierungen von umweltschädlicher Fortbewegung, sondern auch die Elektrifizierung von Dienstwagenflotten. Wir fordern Unternehmen dazu auf, beispielhaft voranzugehen und in ihrem Mobilitätsangebot Anreize für die Mitarbeitenden zu schaffen, die nachhaltige Mobilität auch ins Privatleben zu tragen. 


Für eine menschengerechte Zukunft müssen wir gemeinsam vorangehen – am liebsten zu Fuß, oder auf dem Rad ;-) 

 

Übrigens: Am 30.03. stellen wir das Mobilitätsangebot der GLS Bank im Rahmen des Workshops des B.A.U.M zu „MobilityPolicy“ vor. Anmeldungen und mehr Infos gibt es hier!