15.01.2024

Mobilitätsbudget und der steuerliche Vorteil im betrieblichen Mobilitätsmanagement – ein Reality Check

Wie steigert das Mobilitätsbudget die Arbeitgeberattraktivität und senkt dabei den CO2-Fußabdruck. Und: Ist es wirklich die perfekte Antwort in der Mobilitätswende?

Das liest du im Beitrag:

- Wunderwaffe Mobilitätsbudget
- Corporate Benefits: Welche Vorteile für wen?
- Mobilitätsbudget als Puzzleteile im Steuerdschungel
- Beispielszenario & Möglichkeiten

 

Das bedeutet „Mobilitätsbudget“

Das Mobilitätsbudget ist ein Betrag, den Unternehmen ihren Mitarbeiter*innen zur Nutzung verschiedener Mobilitätsformen zur Verfügung stellen. Zum Beispiel: öffentliche Verkehrsmittel, Carsharing, Fahrräder. Unternehmen versprechen sich eine Steigerung der eigenen Arbeitgeberattraktivität. Netter Nebeneffekt: den CO2-Abdruck des Unternehmens senken. Für Arbeitnehmer*innen überwiegt Flexibilität. Die eigene Mobilität kann bedarfsgerecht gestaltet werden.

 

Lohnerhöhung oder Corporate Benefits.

Mehr Wertschätzung für Mitarbeitende? Da liegt eine Lohnerhöhung nah. Aber: diese muss vollumfänglich versteuert werden – mit dem individuellen Steuersatz der Person. So weit, so unattraktiv. Welche Alternativen habe ich als Unternehmen, über Corporate Benefits meine Arbeitgeberattraktivität zu steigern und langfristig zufriedenere Mitarbeitende zu beschäftigen? 

 

Das Mobilitätsbudget als Puzzleteil.

Im Rahmen der Corporte Benefits popt immer wieder „Mobilitätsbudget“ als Lösung auf. Das Potenzial eines Mobilitätsbudgets klingt erstmal paradiesisch: Maximale Flexibilität, dadurch ein nachhaltiger Verkehrsmittelmix und das auch noch günstiger als Dienstwagen – in der Theorie der perfekte Ansatz! Let’s deepdive.

Emissionsreduktion, Employer Branding, Kosten: Das Mobilitätsbudget als Konzept für die Mitarbeitermobilität kann zuträglich, aber auch aufwändig sein: Buchhaltung, Personalabteilung, IT. Sämtliche Abteilungen müssen involviert und entsprechende Implementierungen zeitlich eingeplant werden. Wann lohnt sich ein Mobilitätsbudget also wirklich?

 

Mobilitätsbudget und Steuern.

Es wird angenommen, dass ein Mobilitätsbudget als Sachbezug pauschal mit 30% versteuert wird. So beinhaltet dieses einen erheblichen Vorteil gegenüber einer Bruttolohnerhöhung. „Brutto gleich Netto“ oder „weniger Gesamtkosten bei gleichem Effekt“ – ein guter Deal für beide Seiten! Die gute Nachricht ist: das ist richtig! Der Beigeschmack: …nur unter bestimmten Voraussetzungen. In diesem Zusammenhang spielen drei Dinge eine zentrale Rolle: die Sachbezugsfreigrenze, „Paragraph 37b EStG“ und die Beitragsbemessungsgrenze. Tell me more. Die Sachbezugsfreigrenze ermöglicht es Arbeitgeber*innen, Sachbezüge an ihre Mitarbeitenden auszugeben, die unter weiteren Voraussetzungen bis zu einem Wert von 50 € pro Monat steuerfrei sind. Paragraph 37b EstG besagt, dass Sachzuwendungen von bis zu 10.000€ pro Empfänger*in im Jahr pauschal versteuert werden dürfen. Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Schwelle im Einkommen, ab der vom Gehalt keine Beiträge zur Sozialversicherung abgezogen werden müssen.

 

Beispiel.

Szenario 1: Arbeitgeberin A möchte ein Budget von bis zu 50 € im Monat für Mobilität zur Verfügung stellen. Sie schaut zunächst auf die Sachbezugsfreigrenze. Ist diese noch nicht durch andere Sachbezüge/Sachleistungen, wie Konsum- oder Verzehrgutscheinen ausgeschöpft? Super. Die aus dem Mobilitätsbudget erworbenen Leistungen sind für die Arbeitnehmer*innen steuerfrei. Wichtig: hierbei ist zu beachten, dass es sich bei der Sachbezugsfreigrenze um eine harte Grenze handelt. Wird diese überschritten, ist der Gesamtbetrag steuerpflichtig – nicht nur die Differenz.

Szenario 2: Ein Mobilitätsbudget beträgt mehr als 50 € im Monat, es übersteigt eine Grenze von 10.000 € jährlich allerdings nicht. Hier wäre ein Mobilitätsbudget in Höhe von bis zu 833 € monatlich pauschal versteuerbar – interessant, wenn man das Mobilitätsbudget als Alternative zu einem Dienstwagen denkt.

Dienstwagen – ein brisantes Thema. Häufiger emotional, als elektrisch aufgeladen schwingen hier auch immer Status und Ego mit. Umso besser scheint da die Option, ein für alle Seiten smartes und kostengünstiges Angebot zu schaffen.

Bewegt sich nun das Budget in diesem Bereich, schauen wir auf die Beitragsbemessungsgrenze. Bei einem Jahresgehalt oberhalb dieser Grenze fällt nach § 37b EStG ein Pauschalsteuersatz von 30 % an. Der tatsächliche Steuersatz betrüge individuell dann ca. 32-39 %. Wenn das zur Verfügung gestellte Budget im Jahr mehr als 10.000 € beträgt, so ist der Paragraph 37b EStG nicht mehr anwendbar. Das Budget muss mit dem individuellen Steuersatz der Person versteuert werden. Der kann dann bei bis zu 45 % liegen. Uff.

Will das Unternehmen die Arbeitnehmer*innen davon ein Stück weit entlasten, wird der Arbeitnehmeranteil übernommen. Zusätzlich zum Budget kommen nun diese „Nebenkosten“ und wir landen bei einer Belastung von knapp 100 %. Hoppla. Der schöne Klang der Steuerfreiheit und der Pauschalversteuerung – jetzt vielmehr ein Echo der eigenen Wünsche.

 

Fazit.

Ein Mobilitätsbudget kann seine steuerlichen Stärken insbesondere im kleinen Maßstab ausspielen – vor allem bei Beträgen unterhalb von 50 € monatlich. Dies mag auf den ersten Blick vielleicht geringfügig erscheinen. Das Deutschlandticket ist mit seinem Preis von 49 €, als sogenanntes Jobticket nach § 3 Nr. 15 EStG, immer als steuerfreier Sachbezug möglich. Arbeitgeber*innen könnten bspw. zusätzlich zum 49 €-Ticket ein 50 € Mobilitätsbudget steuerfrei zur Verfügung stellen. Mit einer smarten Kombination verschiedener Lösungen können hier Flexibilität gewonnen, Emissionen reduziert und Employer Branding aufpoliert werden. Win win win. Eine individuelle Analyse und Beratungen zu Möglichkeiten in deinem Unternehmen bekommst du bei unseren Spezialist*innen für betriebliche Mobilität.

Hinweis: Oben genannte Ausführungen stellen ausdrücklich keine steuerliche Beratung dar!